Die Pflege Angehöriger – Herausforderung und Chance
Pflegeunterstützungsgeld vs. Pflegegeld - was ist eigentlich der Unterschied?
Fakt: Fast vollen Lohnersatz zahlt die Pflegeversicherung Arbeitnehmern, die die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren: 2021 für bis zu 20 Arbeitstage. Aber: Diese attraktive Leistung wird kaum genutzt!
Wir erklären den Unterschied zwischen Pflegeunterstützungsgeld und Pflegegeld:
1. Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung. Es wird für entgangenes Arbeitsentgelt bezahlt, das während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen entsteht. Das Gute daran: Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren.
Tipp: Die Höhe des Pflegeunterstützungsgelds beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes.
2021 beläuft sich der Höchstbetrag auf 112,88 Euro pro Arbeitstag.
2. Pflegegeld für Angehörige
Pflegegeld dagegen erhalten Angehörige oder Bekannte, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat. Je nach Pflegegrad sind dies 316 bis 1.800 Euro pro Monat.
Wie beantrage ich Pflegeuntersützungsgeld?
Wo beantrage ich das Pflegeunterstützungsgeld?
Stellen Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person – je nachdem, ob der Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert ist. Erforderlich hierfür ist ein ärztliches Attest.
Habe ich überhaupt Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?
Ist Pflegeunterstützungsgeld steuerfrei?
Eine gute Nachricht: Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei. Die Leistung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und muss daher auch nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Gibt es Rente für pflegende Angehörige?
Wer Angehörige ehrenamtlich pflegt, bekommt Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Rentenversicherung rechnet die Pflegezeit als Beitragszeit.
Gibt es Sonderurlaub für pflegende Angehörige?
Gibt es Steuervorteile für pflegende Angehörige?
Zur Entlastung Angehöriger gibt es Steuervorteile für die Pflege. Dabei kommt es auch hier wieder auf den Pflegegrad an.
Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 oder 3 können Sie einen Pflege-Pauschalbetrag in Höhe von 600 Euro bzw. 1.100 Euro geltend machen.
Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4, 5 oder dem Merkzeichen „H“ erhöht sich der bisherige Pauschalbetrag von 924 Euro auf 1.800 Euro.
Pflegende Angehörige und die Steuer - was ist zu beachten?
Die Pflegekosten sind zwangsläufig entstanden, weil zum Beispiel eine Unterhaltspflicht besteht.
Der Empfänger ist bedürftig und kann die Pflegekosten nicht aus eigener Kraft bezahlen (ein Vermögen bis zu 15.500 Euro bleibt unberücksichtigt).
Die betroffene Person wird aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim untergebracht.
Wann lassen sich Pflegekosten von der Steuer absetzen?
Es gelten bestimmte Voraussetzungen. Entscheidend ist die Frage der Unterhaltspflicht.
Unterhaltspflicht – ja oder nein?
Tragen Sie die Pflegekosten für einen Angehörigen oder eine andere Person, der aus Altersgründen in einem Pflegeheim lebt, spielt die Unterhaltspflicht eine wichtige Rolle: Unterhaltspflicht (zum Beispiel für die Eltern): In diesem Fall zählen die übernommenen Kosten zu Ihrem normalen Lebensunterhalt.
Nach § 33a Abs. 1 EStG können die Aufwendungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden. Dieser beträgt für das Jahr 2021 9.744 Euro. Keine Unterhaltspflicht (zum Beispiel für einen Freund): In diesem Fall sind die übernommenen Kosten grundsätzlich nicht abzugsfähig.
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